Die Rechtsbeziehung zwischen Verbraucher und EVU ergibt sich in erster Linie aus dem mit dem EVU geschlossenen Vertrag. Das Deutsche Institut für Energietransparenz (DIFET) informiert Sie gerne über die Rechtsgrundlagen:
Grundlegend für die Energieversorgung ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das EnWG wurde seit seinem Erlass im Juli 2005 im Jahre 2011 umfassend geändert. Das novellierte EnWG ist am 04.08.2011 in Kraft getreten. Damit wurden die europäischen Richtlinien des dritten Energiebinnenmarktpakets in nationales Recht umgesetzt. Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen wurde der Schutz der Energieverbraucher stärker betont.
Rechtliche Grundlagen sind:
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- und generell das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Gesetze zu Preisbestandteilen der Energie: